Ein harmloser Strandspaziergang oder eine versteckte Botschaft?
Der frühere Direktor des amerikanischen Bundesermittlungsbüros FBI, James Comey, sieht sich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Bundesstaatsanwälte sind davon überzeugt, dass ein scheinbar unverfängliches Foto von Muscheln am Strand eine verdeckte Drohung gegen Präsident Donald Trump darstellte.
Die Anklagebehörde hält in ihren Gerichtsschriften standhaft an ihrer Position fest. Ihrer Einschätzung nach hätte ein unbefangener Beobachter das Bild der am Strand arrangierten Muscheln ohne Weiteres als Aufruf zur physischen Beseitigung des Staatsoberhauptes deuten können. Das umstrittene Foto erschien im Mai 2025 in den sozialen Netzwerken, nachdem der Ex-FBI-Chef an der Küste von North Carolina spazieren gegangen war.
Die Muscheln im Sand bildeten damals deutlich erkennbar die Ziffern 86 und 47. Im amerikanischen Slang bedeutet der Ausdruck „86″ traditionell, jemanden loszuwerden, zu entfernen oder endgültig auszuschalten. Donald Trump wiederum bekleidet derzeit das Amt des 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten.
Buchpromotion oder echte Bedrohung?
Die Verteidigung des Angeklagten bemüht sich um Schadensbegrenzung und verweist darauf, dass die betreffende Zahl seit Langem auf Protestschildern auftaucht – stets als Forderung nach einer rein politischen Abwahl eines Amtsträgers. Das Anwaltsteam warf den Ermittlern sogar vor, Richter in die Irre zu führen und keinerlei Absicht auf Körperverletzung nachweisen zu können.
Die Gegenseite hielt dagegen mit einem weit nüchterneren, rein kommerziellen Erklärungsansatz. Die Ermittler wiesen darauf hin, dass das Bild nur wenige Tage vor der Veröffentlichung von Comeys neuem Roman gepostet wurde. Das Buch handelt bezeichnenderweise von einem Staatsanwalt, der eine Person in sozialen Netzwerken verfolgt, deren Online-Beiträge fanatische Anhänger zu Angriffen auf politische Rivalen anstacheln.
Als er in einem Austausch mit seinem Literaturagenten auf diese Verbindung angesprochen wurde, soll der frühere FBI-Chef geantwortet haben, es sei zwar „nicht seine Absicht gewesen, aber wenn es dem Buchverkauf nütze, würde er sich gewiss nicht beschweren.“
Zweifel an der Geschichte mit dem zufälligen Fund
Auch die Erzählung vom angeblich zufälligen Entdecken des Muschelmotivs während eines Nachmittagsspaziergangs bekommt erhebliche Risse. Die Staatsanwälte stellten fest, dass der Fundort rund sechs Kilometer von Comeys Strandhaus entfernt lag – in einer sehr abgelegenen Gegend, die vom Meer durch eine Sanddüne getrennt ist.
Den Gerichtsakten zufolge gibt es keinerlei Belege dafür, dass irgendjemand sonst die Muscheln so präzise angeordnet hatte oder überhaupt gesehen hatte. Erschwerend kommt hinzu, dass Comey kurz vor dem Drücken des Teilen-Buttons eine Textnachricht seiner Ehefrau erhielt, die die genaue Bedeutung der Zahl 86 ausführlich und verständlich erklärte.
Nachdem das Foto eine enorme Welle öffentlicher Empörung ausgelöst hatte, löschte er es umgehend aus seinem Profil. Anschließend verteidigte er sich damit, dass ihm gar nicht bewusst gewesen sei, dass jemand die Ziffern als Anstiftung zu Gewalt interpretieren könnte. Seine Verteidigung bezeichnet den gesamten Gerichtsprozess mittlerweile als eine gezielte und rachsüchtige Kampagne.
Der Rechtsstreit ist längst nicht beendet
Das Kernstück des gesamten Verfahrens dreht sich nun um eine einzige entscheidende Frage. Lässt sich nachweisen, dass eine reale Gefährdung vorlag – und nicht lediglich eine Form zugespitzter politischer Meinungsäußerung, die durch die Redefreiheit geschützt ist?
Während die Bundesbehörden darauf bestehen, dass die Drohung gegen den Präsidenten im Bild ohne nennenswerte Zweifel erkennbar sei, halten die Verteidiger daran fest, dass der Staatsapparat beim Nachweis einer böswilligen Absicht und des Bewusstseins über den gewalttätigen Unterton kläglich gescheitert ist.
Der entscheidende Punkt der bevorstehenden Verhandlungen wird daher vor allem die Frage sein, was dem früheren hochrangigen Beamten genau in jenem schicksalhaften Moment der Veröffentlichung durch den Kopf ging. Das Gericht wird seine wahre Motivation ergründen müssen – unabhängig davon, welche Bedeutung die Öffentlichkeit dem Bild im Nachhinein beigemessen hat.










