Ein vertrautes Sommererlebnis steht vor dem Wandel
Lange, sonnige Abende auf der Restaurantterrasse, ein kühles Getränk in der Hand und eine Portion knuspriger Pommes auf dem Tisch – für viele gehört genau das zum perfekten Sommerurlaub dazu. Doch die gewohnten Spielregeln in der europäischen Gastronomie werden sich bald dauerhaft verändern.
Ab dem 12. August tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die spürbare Auswirkungen auf Restaurants und Gastronomiebetriebe in der gesamten Union haben wird. Die Regelung wurde im Dezember 2025 verabschiedet und verfolgt ein klares Ziel: die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen deutlich zu senken.
Schluss mit kleinen Plastikportionen
Das Herzstück der neuen Vorschriften ist ein umfassendes Verbot herkömmlicher Einwegverpackungen aus Kunststoff. Ketchup, Mayonnaise, Salz und Zucker in den typischen kleinen Plastikpäckchen werden von europäischen Restauranttischen verschwinden. Die EU reagiert damit auf die riesigen Mengen an unnötigem Verpackungsmüll, die täglich anfallen.
Viele Betriebe bereiten sich bereits jetzt aktiv auf die Umstellung vor und testen alternative Servierformen. Statt der unökologischen Einwegportionen werden künftig wiederbefüllbare Behälter, Tischspender oder kleine Papiertütchen zum Einsatz kommen.
Bedenken hinsichtlich der Hygiene
So löblich die ökologische Absicht auch ist – der rasche Systemwechsel hat in der Gastronomiebranche eine lebhafte Debatte ausgelöst. Fachleute und Gastronomen befürchten, dass die neuen Lösungen die Einhaltung strenger Lebensmittelhygienestandards erschweren könnten.
Gemeinsam genutzte Tischspender oder offene Schälchen, die von zahlreichen Gästen nacheinander verwendet werden, bergen nachweislich ein höheres Risiko der Keimübertragung als die bisher üblichen, hygienisch versiegelten Einzelportionen. Aus diesem Grund haben die Gesetzgeber bestimmte Ausnahmen vorgesehen.
Medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen weiterhin die gewohnten Kunststoffverpackungen verwenden. Dort hat die Patientensicherheit und ein maximaler Hygienestandard absolute Priorität.
Die Vorschriften werden noch strenger
Mit dieser ersten Änderungswelle ist der Prozess allerdings noch längst nicht abgeschlossen. Im Jahr 2030 folgt eine weitere, noch weitreichendere Verschärfung der Regeln.
Ab dann gilt das Verbot auch für aktuell noch erlaubte kompostierbare Kunststoffe. Gastronomiebetriebe werden von diesem Zeitpunkt an ausschließlich Verpackungen und Lösungen einsetzen dürfen, die vollständig recycelbar sind.










