Fürst gegen Wähler im Abtreibungsstreit eines Mikrostaats

Ein Kleinststaat im Spannungsfeld zwischen Volkswillen und Fürstenmacht

Der jüngste Versuch einer Gesetzesreform in Liechtenstein legt das tiefe Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher Meinung und verfassungsmäßiger Macht schonungslos offen. Nachdem ein Vorschlag zur Lockerung der strengen Abtreibungsregeln Tausende von Unterschriften gesammelt hat, schreitet das Verfahren in die nächste politische Phase voran. Gleichzeitig rückt die Debatte die Befugnisse von Erbprinz Alois wieder ins Rampenlicht – denn er kann demokratisch beschlossene Gesetze vollständig blockieren.

Ein weitreichender Reformvorschlag

Die Initiative mit dem Namen „Fristenlösung für Liechtenstein“ zielt darauf ab, das bestehende System von Grund auf zu verändern. Frauen sollen das Recht erhalten, einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen vornehmen zu lassen – ohne dabei strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Darüber hinaus fordern die Initianten die Abschaffung bestehender Beschränkungen bei der Aufklärung über Abtreibungen. Außerdem verlangen sie, dass solche medizinischen Eingriffe vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.

Der Rückhalt in der Bevölkerung ist bemerkenswert. Insgesamt wurden 4.970 Unterschriften gesammelt, womit diese Kampagne zur zweiterfolgreichsten Volksinitiative in der gesamten Geschichte des Landes avanciert.

Mitte Mai 2026 veröffentlichte die liechtensteinische Regierung ihre vorläufige rechtliche Einschätzung und bestätigte offiziell, dass der Initiativtext mit der Verfassung, internationalen Verträgen sowie den formellen Anforderungen für Volksinitiativen vereinbar ist. Im Juni anerkannte der Landtag die Initiative daraufhin als zulässig für die weitere Beratung.

Der Regent droht mit absolutem Veto

Trotz eines eindeutigen Bürgerauftrags stellt sich der liechtensteinische Regent quer. Prinz Alois hat unmissverständlich klargemacht, dass er die vorgeschlagenen Änderungen im Abtreibungsrecht unter keinen Umständen unterzeichnen werde.

Seine Entscheidung begründet der Fürst damit, dass die geltenden Gesetze zum Schutz des ungeborenen Lebens unerlässlich seien. Zugleich räumt er jedoch ein, dass die aktuellen Einschränkungen liechtensteinische Frauen faktisch nicht daran hindern, einen entsprechenden Eingriff in einem der Nachbarstaaten vornehmen zu lassen.

Seine Vetodrohung hat weitreichende rechtliche und politische Folgen. Nach der liechtensteinischen Verfassung kann kein neues Gesetz ohne die ausdrückliche Zustimmung des Fürsten in Kraft treten. Der Streit dreht sich damit längst nicht mehr nur um die Frage, ob der Vorschlag im Parlament oder bei den Wählerinnen und Wählern eine Mehrheit findet.

Selbst wenn der demokratische Prozess vollständig erfolgreich verliefe, könnte das Staatsoberhaupt ihn in allerletzter Minute stoppen.

Einem ähnlichen Konflikt war das kleine Land bereits in der Vergangenheit ausgesetzt. Im September 2011 stimmten die Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum über die Initiative „Hilfe statt Strafe“ ab, die eine Anpassung der Abtreibungsgesetze vorsah. Damals sprach sich die Bevölkerung dagegen aus: 52,3 Prozent lehnten den Vorschlag ab, während 47,7 Prozent für eine Änderung votierten.

Enge Ausnahmen und beschwerliche Wege ins Ausland

Nach dem liechtensteinischen Strafgesetzbuch sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten. Lediglich einige sehr eng gefasste Ausnahmen existieren.

Ein Eingriff ist nur dann legal, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine ernsthafte Gefahr für das Leben der Schwangeren darstellt oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden drohen. Eine weitere Ausnahme gilt für Fälle, in denen die Schwangerschaft durch Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder andere Formen von Missbrauch entstanden ist. Besondere Regelungen greifen zudem, wenn die Patientin zum Zeitpunkt der Empfängnis das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht hatte.

Obwohl Frauen legal ins Ausland reisen dürfen, um dort medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, weisen Befürworterinnen des neuen Modells darauf hin, dass ein solches System keinen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleistet.

Frauen, die im Ausland Hilfe suchen, stoßen auf enorme finanzielle, logistische und emotionale Hürden. Ohne jede lokale Unterstützung oder Beratung müssen sie selbst eine Klinik finden, einen Termin organisieren und sämtliche anfallenden Kosten eigenständig tragen.

Eine der befragten Frauen, die aus Gründen des Identitätsschutzes unter dem Pseudonym Maria auftritt, schilderte ihr Gefühl vollständiger Ausgrenzung:

„Man fühlt sich so schrecklich dabei, weil es in diesem Land ein riesiges Tabu ist. Man kommt sich vor wie ein Monster.“

Aktivistinnen und Verfechterinnen reproduktiver Rechte betonen, dass das gegenwärtige System Patientinnen dazu zwingt, alle Konsequenzen einer medizinischen Behandlung im Ausland völlig allein zu tragen. Die Initiative schreitet nun in die weiteren Phasen des formellen politischen Verfahrens voran, und ihre Trägerinnen streben eine landesweite Volksabstimmung an. Die klare Ablehnung durch den Fürsten bleibt jedoch das größte Hindernis, das einer möglichen Gesetzesänderung nach wie vor im Weg steht.

Author

  • Markus Steiner ist ein österreichischer Autor mit Interesse an Haushalt, Garten und cleveren Alltagstipps. Er teilt nützliche Ratschläge und inspirierende Ideen für ein komfortables Zuhause.

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