Gerichte blockieren Trumps strenge Beschränkungen für Briefwahl

Eine scheinbar alltägliche Sache mit enormen Konsequenzen

Einen Wahlzettel per Post abzuschicken klingt nach einer völlig normalen Angelegenheit – doch mit jeder nahenden Wahl entbrennt erneut ein juristischer Streit um die geltenden Auszählungsregeln. Millionen amerikanischer Wählerinnen und Wähler sind vollständig darauf angewiesen, dass ihre Stimme durch den Postdienst rechtzeitig ans Ziel gelangt. Dieser ohnehin angespannte Konflikt um scheinbar gewöhnliche Briefumschläge hat nun einen entscheidenden Wendepunkt erreicht.

Eindeutige Zurückweisung durch die Justiz

Die Bundesjustiz hat entschlossen eingegriffen und den umstrittenen Plan vorerst außer Kraft gesetzt. Dieser hätte die bisherige landesweite Praxis im Umgang mit Briefwahlstimmen grundlegend verändert. Ein dreiköpfiger Berufungssenat verweigerte am Ende der Woche die Gefolgschaft gegenüber einem Erlass von Präsident Donald Trump, der die Stimmabgabe auf dem Postweg erheblich einschränken sollte.

Diese aktuelle Entscheidung bestätigt im Wesentlichen ein bereits zuvor ergangenes Urteil. Demnach darf die Post keine bürokratischen Hürden einführen, und zwar genau dann nicht, wenn die Bürger bereits mit dem Abstimmen begonnen haben. Die nun blockierten Regelungen sahen vor, dass Zustellerinnen und Zusteller in jenen Bundesstaaten keine Wahlzettel mehr ausliefern, die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen.

Unter anderem hätten die Bundesstaaten eine bundesbehördliche Genehmigung für das Design ihrer Briefumschläge einholen müssen. Darüber hinaus wären sie verpflichtet gewesen, vollständige Wählerverzeichnisse auf ein spezielles Onlineportal hochzuladen – das allerdings bis heute nicht in Betrieb ist. Lokale Wahlleiterinnen und Wahlleiter schlugen sofort Alarm. Derartig aufwendige Anforderungen unter extremem Zeitdruck zu erfüllen, sei technisch schlicht nicht umsetzbar – insbesondere weil Staaten wie Alabama, North Carolina und Wisconsin mit dem Versenden von Wahlzetteln längst begonnen hatten.

Jenseits der präsidialen Befugnisse

Der Berufungssenat, dessen Mitglieder vom früheren Präsidenten Joe Biden ernannt wurden, stellte sich klar auf die Seite der Bundesstaatsvertreter sowie der Aktivistinnen und Aktivisten für Wahlrechte. In einer ausführlichen Begründung erklärten die Richter unmissverständlich, dass dem Präsidenten schlicht die Befugnis fehlt, souveränen Bundesstaaten ihre eigenen Wahlverfahren vorzuschreiben.

In der offiziellen Stellungnahme des Senats hieß es außerdem, dass die Berufungskläger die früheren Feststellungen des Bezirksgerichts zur offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Erlasses nicht entkräften konnten. Damit bleibt die ursprüngliche einstweilige Verfügung in Kraft, die zuvor von der US-Bundesrichterin Indira Talwani erlassen worden war. Dieses jüngste Urteil fällt in eine Phase enormen juristischen Drucks, während sich das gesamte Land fieberhaft auf viel beachtete Nachwahlen vorbereitet.

Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsstreit jedoch keineswegs beendet. Denn auch der Oberste Gerichtshof befasst sich derzeit aktiv mit dieser Angelegenheit. Parallel dazu laufen in Washington weitere Gerichtsverfahren, die von Bürgerrechtsorganisationen und demokratischen Politikern angestrengt wurden – mit dem klaren Ziel, den umstrittenen Erlass dauerhaft und unwiderruflich zu Fall zu bringen.

Author

  • Markus Steiner ist ein österreichischer Autor mit Interesse an Haushalt, Garten und cleveren Alltagstipps. Er teilt nützliche Ratschläge und inspirierende Ideen für ein komfortables Zuhause.

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