Ein gewöhnlicher Einkauf mit unerwarteten Folgen
Was als normaler Lebensmitteleinkauf beginnt, kann sich manchmal zu einem echten Albtraum entwickeln. Immer mehr Kundinnen und Kunden greifen heute auf moderne Scankassen zurück, weil sie sich davon Zeitersparnis und unkomplizierten Ablauf versprechen.
In der Regel ist der Einkauf in wenigen Sekunden abgebucht – ein echter Vorteil für alle, die es eilig haben. Doch Technik und Hektik sind eine gefährliche Kombination, und kleine Versehen passieren schneller, als man denkt.
Für eine ältere Dame hatte ein scheinbar harmloser Fehler an einem Touchscreen dramatische Konsequenzen. Aus einem kurzen Stopp im Supermarkt wurde plötzlich ein polizeiliches Ermittlungsverfahren und ein langer Rechtsstreit.
Vorladung auf die Polizeiwache
Die siebzigjährige Therese Stooss aus dem schweizerischen Bern stand an jenem Tag enorm unter Zeitdruck, weil sie einen wichtigen Zahnarzttermin nicht verpassen wollte. In ihrer Not entschied sie sich, erstmals in ihrem Leben eine Selbstbedienungskasse zu nutzen.
Der Bildschirm zeigte einen Betrag von genau 24 Schweizer Franken an, den sie ohne zu zögern bezahlte. Was ihr in der Eile entging: Sie hatte versehentlich einen kleinen durchsichtigen Plastikbeutel sowie ein weiteres kleines Produkt nicht im System erfasst.
Anschließend verließ sie den Laden, ohne zu ahnen, was sie gerade ausgelöst hatte. Vier Monate lang herrschte Stille – bis das Telefon klingelte.
Die örtliche Polizei teilte ihr mit, dass sie sich umgehend zu einer Befragung einzufinden habe. Die Geschäftsleitung hatte zwischenzeitlich offiziell Strafanzeige gegen sie erstattet – wegen des Verdachts auf Diebstahl.
Ein Erlebnis wie im schlechten Film
Auf der Wache gingen die Ermittler streng nach Protokoll vor. Die völlig überrumpelte Seniorin wurde aus mehreren Winkeln fotografiert, und selbst ihr Beintatuierung wurde sorgfältig dokumentiert.
Darüber hinaus musste sie ihre Fingerabdrücke abgeben. Die nüchterne Amtlichkeit des gesamten Vorgangs traf die Frau wie ein Schlag, denn sie hatte von Anfang an beteuert, dass es sich um ein unbeabsichtigtes Versehen gehandelt habe.
Später berichtete sie, dass sie sich während der gesamten Prozedur wie eine schwere Kriminelle gefühlt habe. Doch damit war die Angelegenheit noch längst nicht ausgestanden.
Das Geschäft forderte von ihr zusätzlich eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 300 Schweizer Franken. Dieser kompromisslose Schritt verschärfte die ohnehin schon belastende Situation erheblich.
Das eigentliche Strafverfahren ist bis heute nicht abgeschlossen. Der Fall liegt nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die über das weitere Vorgehen entscheiden muss.
Eines steht für die erschütterte Kundin jedoch bereits fest: Sie hat unmissverständlich erklärt, dass sie künftig einen großen Bogen um alle Selbstbedienungskassen machen wird.










