Der 29-Jährige will seinen Hausarrest so schnell wie möglich beenden
Marius Borg Høiby macht keinen Hehl daraus, dass er zu Beginn der kommenden Woche seinen Hausarrest hinter sich lassen möchte. Sobald die aktuelle Frist am Montag ausläuft, will er aktiv für seine vollständige Freilassung kämpfen.
Seine Verteidigerin Ellen Holager Andenæs hat klar signalisiert, dass ihr Mandant jede Art von Verlängerung ablehnen wird. Und das gilt selbst dann, wenn es sich lediglich um eine Fortsetzung des vergleichsweise milden Regimes mit elektronischer Fußfessel im eigenen Zuhause handeln sollte. Kurz gesagt: Er will seine persönliche Freiheit zurück.
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei der Polizei
Der kommende Montag stellt einen entscheidenden Wendepunkt dar, denn genau dann läuft die aktuelle Anordnung aus. Es wird erwartet, dass die Ermittler, die sich bislang nicht öffentlich geäußert haben, bis zum Freitagnachmittag bekanntgeben, ob sie eine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragen werden.
Sollten die Behörden weitere Wochen Isolation fordern, dürfte die Angelegenheit umgehend vor das Amtsgericht Oslo gebracht werden. Bei einer möglichen Anhörung am Montag könnte zudem die familiäre Situation eine wichtige Rolle spielen. Berücksichtigt werden dürfte dabei die aufwändige Lungentransplantation, die Kronprinzessin Mette-Marit Anfang des Sommers durchgestanden hat.
Obwohl Høiby unter strenger Aufsicht steht, sind die Bedingungen auf dem Gutshof nicht übermäßig hart. Er darf Besucher empfangen und sein Mobiltelefon sowie das Internet uneingeschränkt nutzen. Eine absolute Voraussetzung für dieses mildere Regime ist jedoch der vollständige Verzicht auf Rauschmittel. Seine Entschlossenheit, „sauber“ zu bleiben, muss er regelmäßig durch stichprobenartige Drogentests nachweisen.
Der Sohn der Kronprinzessin sitzt seit Mitte Juli auf Skaugum fest
Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin befindet sich seit dem 14. Juli in erzwungener Isolation auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Während dieser Zeit muss er ununterbrochen ein Überwachungsgerät tragen und darf das abgegrenzte Gelände unter keinen Umständen verlassen.
Warten auf das Berufungsgericht nach hartem Urteil
Die aktuellen Freiheitsbeschränkungen sind eine direkte Folge umfangreicher Ermittlungen und des anschließenden Schuldspruchs. Mitte Juni wurde Høiby zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht befand ihn der körperlichen Gewalt gegen seine ehemalige Partnerin, die 29-jährige Nora Haukland, sowie zweier Vergewaltigungen an schlafenden Personen für schuldig. Bei zwei weiteren ähnlichen Anklagepunkten wegen sexueller Gewalt wurde er hingegen freigesprochen.
Der Rechtsstreit ist jedoch noch lange nicht beendet. Das Berufungsgericht muss sich mit dem Fall befassen, da beide Seiten das ursprüngliche Urteil angefochten haben. Während die Verteidigung die Schuldsprüche in den verurteilten Punkten anficht, legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Höhe der Strafe ein. Der ursprüngliche Antrag der Anklage hatte nämlich eine deutlich schärfere Sanktion gefordert: sieben Jahre und sieben Monate Haft.
Wann genau der Fall vor das Berufungsgericht Borgarting kommt, ist noch unklar. Experten schätzen jedoch, dass eine Verhandlung frühestens in den ersten Monaten des nächsten Jahres stattfinden wird. Bis dahin muss sich Høiby mit dem abfinden, was die Polizeibehörden in den nächsten Stunden entscheiden werden – sei es die ersehnte Rückkehr in die Freiheit oder weitere Wochen unter elektronischer Überwachung.










