Strafe von 330.000 schwedischen Kronen für den Versuch, Behörden zu täuschen

Wer in Deutschland Behörden bei Verkehrsverstößen belügt, riskiert künftig drastische Konsequenzen

Autofahrer, die in Deutschland versuchen, einem anderen die Schuld für einen Verkehrsverstoß in die Schuhe zu schieben, müssen sich ab sofort auf deutlich härtere Strafen einstellen. Eine neue gesetzliche Regelung schließt eine seit Jahren ausgenutzte Lücke im System – und die drohenden Geldbußen sind schlicht astronomisch.

Die beliebte Hintertür ist endgültig geschlossen

Jahrelang nutzten Fahrer, die kurz vor dem Führerscheinentzug standen, eine entscheidende Schwachstelle im deutschen Punktesystem. Die Methode war denkbar simpel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel meldeten sie den Behörden einfach, eine andere Person habe zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer gesessen. So entgingen sie elegant den drohenden Punkten und einem möglichen Fahrverbot.

Damit ist es nun endgültig vorbei.

Kompromisslose Sanktionen für falsche Angaben

Seit dem 1. Juli 2026 verbietet die deutsche Straßenverkehrsordnung ausdrücklich und unmissverständlich, unrichtige Angaben darüber zu machen, wer ein Fahrzeug zum Zeitpunkt eines Verstoßes tatsächlich gelenkt hat.

Die neue Regelung erfasst dabei nicht nur den eigentlichen Fahrer. Auch gewerbliche Vermittler und Strohleute, die gegen Bezahlung die Verantwortung übernahmen, werden direkt ins Visier genommen. Die maximale Geldbuße beläuft sich auf stolze 30.000 Euro – das entspricht in etwa 330.000 schwedischen Kronen.

Bestraft wird zudem nicht nur der tatsächliche Fahrer allein. Die Sanktion trifft gleichzeitig die Person, die fälschlicherweise die Schuld auf sich genommen hat, sowie denjenigen, der den gesamten Betrug organisiert und koordiniert hat.

Warum das Punktesystem so attraktiv für Manipulationen war

Das Kernproblem liegt im strengen deutschen Sanktionssystem begründet. Schwere Verkehrsverstöße werden zentral beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erfasst und gespeichert. Sobald ein Fahrer insgesamt acht Punkte angesammelt hat, wird ihm die Fahrerlaubnis automatisch entzogen.

Bislang ließ sich diese Konsequenz relativ leicht umgehen: Ein Stellvertreter – ob bezahlter Strohmann, Familienmitglied oder enger Freund – trug einfach seine eigenen Daten in die amtlichen Formulare ein und übernahm damit offiziell die Verantwortung für den Verstoß.

Ausländische Fahrer sind genauso betroffen

Diese weitreichende Gesetzesänderung gilt keineswegs nur für deutsche Staatsbürger. Ausländische Fahrer unterliegen auf deutschen Straßen und Autobahnen denselben Vorschriften wie Einheimische. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen ihnen lokale Punkte oder sogar ein bundesweites Fahrverbot.

Wer dennoch in Versuchung gerät, einen Angehörigen für sich haften zu lassen, sollte sich die Rechnung genau überlegen: Die nachträglichen Strafen überwiegen die ursprüngliche Verkehrsbuße bei Weitem.

Ein Blick auf andere Länder

Interessant ist dabei ein internationaler Vergleich. In vielen anderen Staaten – etwa in Schweden – existiert gar kein System, das eine formelle Punkteübertragung auf eine andere Person ermöglichen würde. Dort reagieren die Verkehrsbehörden auf schwere oder wiederholte Verstöße direkt mit der Aussetzung der Fahrerlaubnis.

Das Fazit ist eindeutig

Mit diesem entschlossenen Schritt sendet Deutschland ein klares Signal: Die jahrelang missbrauchte Hintertür existiert nicht mehr. Wer das System austricksen möchte, riskiert finanzielle Konsequenzen, die den ursprünglichen Verstoß um ein Vielfaches in den Schatten stellen. Ein ehrliches Geständnis bleibt damit die einzig vernünftige Wahl.

Author

  • Markus Steiner ist ein österreichischer Autor mit Interesse an Haushalt, Garten und cleveren Alltagstipps. Er teilt nützliche Ratschläge und inspirierende Ideen für ein komfortables Zuhause.

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